Winterstart 2025: Schnee ab 19. November – diese Pflichten gelten jetzt
Ingrid LöwerWinterstart 2025: Schnee ab 19. November – diese Pflichten gelten jetzt
Winter kommt in diesem Jahr früher – mit Schnee ab dem 19. November 2025 in höheren Lagen
Mit sinkenden Temperaturen müssen Städte und Bürger sich auf ihre winterlichen Pflichten vorbereiten – vom Schneeräumen bis zur Sicherstellung gefahrloser Wege auf Straßen und Gehwegen.
Kommunen und Grundbesitzer in der Pflicht Städte und Gemeinden in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, öffentliche Straßen, Plätze, Radwege und Bushaltestellenbuchten von Schnee und Eis freizuhalten. Zudem müssen sie Gehwege und Fußgängerüberwege streuen, um Unfälle zu vermeiden. Auch Grundstückseigentümer tragen ähnliche Verantwortung: Sie müssen Gehwege entlang ihres Grundstücks räumen und den sicheren Zugang zu Bushaltestellen gewährleisten. Wer diese Aufgaben vernachlässigt, haftet im Schadensfall – etwa wenn jemand auf unbehandeltem Eis oder Schnee stürzt.
Die Regeln für Schneeräumung und Streupflicht gelten unverändert seit 2020. In München müssen Gehwege bis 8 Uhr morgens auf eine Breite von einem Meter geräumt und gestreut sein, sonst drohen Bußgelder bis zu 50 Euro. Berlin verlangt eine freigeräumte Breite von 1,5 Metern bis 7 Uhr – bei Verstößen können bis zu 25.000 Euro fällig werden. In Hamburg gilt eine Frist bis 6 Uhr mit einer Mindestbreite von 1,25 Metern; hier betragen die Strafen bis zu 10.000 Euro. Die kurzzeitigen Lockerungen während der Pandemie sind Geschichte – die Kontrollen entsprechen wieder dem Stand vor 2020.
Autofahrer und Radfahrer: Anpassungen für die kalte Jahreszeit Autofahrer müssen auf Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke-Berg-Piktogramm) und einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern umsteigen. Wer mit Sommerreifen oder reinen M+S-Reifen (ohne Alpine-Symbol) auf vereisten Straßen unterwegs ist, riskiert ab 60 Euro Bußgeld – zudem kann der Versicherungsschutz erlöschen. Auch Radfahrer sind gefordert: Bei Dämmerung oder Dunkelheit sind helle, reflektierende Kleidung, ein weißer Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler Pflicht. Zudem sollten sie Abstand zu Fahrzeugen halten, das Tempo drosseln und über wintertaugliche oder Ganzjahresreifen für besseren Grip nachdenken.
Vorbereitungen zu Hause: Garten, Pflanzen und Haus Gartenbesitzer sollten Laub von Rasenflächen entfernen und es als Mulch wiederverwenden. Wasserbehälter müssen entleert werden, um Frostschäden zu vermeiden. Kübelpflanzen brauchen Schutz vor Kälte, während Hausbesitzer Außenwasserhähne abstellen und Kellerfenster schließen sollten. Kurzes, aber gründliches Stoßlüften hält die Wohnräume warm, ohne dass Feuchtigkeit entsteht.
Fazit: Winterregeln einhalten – für Sicherheit und Rechtssicherheit Mit dem bevorstehenden Schneefall sind die Wintervorschriften entscheidend. Kommunen, Grundbesitzer, Autofahrer und Radfahrer tragen jeweils spezifische Verantwortung, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen und finanzielle Strafen.






