Windkraft siegt über Drachenflieger: Gericht ebnet Weg für umstrittene Anlage
Torsten BenderParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraft siegt über Drachenflieger: Gericht ebnet Weg für umstrittene Anlage
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für das Projekt im Kreis Hochsauerland. Das Urteil stellt einen weiteren Rückschlag für Vereine dar, die sich in der Region gegen den Ausbau der Windenergie wehren.
Der Verein, der seit 1998 an seinem Standort aktiv ist, argumentierte, die Anlage berge erhebliche Sicherheitsrisiken und schränke den Flugbetrieb ein. Mit rund tausend Starts pro Jahr zählt das Gebiet zu den frequentiertesten im Bundesland. Der Verein behauptete, die nur 550 Meter vom Startplatz entfernte Turbine werde sie unter bestimmten Windbedingungen zwingen, den Betrieb einzustellen.
Das OVG urteilte, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass die Anlage das Fortbestehen des Vereins gefährde. Sie verwiesen darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin möglich seien, was die Auswirkungen auf den regulären Betrieb mindere.
In den vergangenen Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen keine Windkraftanlagen in der Nähe aktiver Drachen- und Gleitschirmfluggelände genehmigt. Dieser Fall schafft nun einen Präzedenzfall, da das Gericht das Projekt trotz der Einwände des Vereins bestätigte.
Die Entscheidung ebnet den Weg für den Bau des Windparks in der Nähe des Fluggeländes. Der Verein muss sich nun an die neuen Einschränkungen anpassen, kann aber bei schwachem Wind weiterhin operieren. Das Urteil unterstreicht, wie schwierig es ist, Erneuerbare-Energien-Projekte allein mit Sicherheitsbedenken zu blockieren.






