05 April 2026, 06:31

NRW führt Sonderregel für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive ein

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem erklärendem Text.

Asylrecht: Land entlastet Kommunen von Unterbringungspflicht - NRW führt Sonderregel für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive ein

Nordrhein-Westfalen verabschiedet neues Gesetz zur Unterbringung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive

Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, um Asylsuchende mit geringen Aussichten auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu betreuen. Die Regelung ermöglicht es dem Land, diese Personen für bis zu 24 Monate in landeseigenen Einrichtungen unterzubringen. Ziel ist es, die finanziell überlasteten Kommunen zu entlasten, die mit hohen Unterbringungskosten kämpfen.

Das Gesetz wurde vom Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. Es richtet sich speziell an Asylantragsteller, deren Anträge als offensichtlich unbegründet eingestuft oder bereits als unzulässig abgelehnt wurden. Ausnahmen gelten für schutzbedürftige Gruppen, darunter Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ältere Menschen.

Josefine Paul, die Flüchtlingsministerin des Landes, erklärte, das System diene als Puffer und Koordinationsinstrument. Die SPD kritisierte den Schritt hingegen als "Symbolpolitik", die keine langfristige Entlastung bringe. Die Partei warnte vor den psychischen Belastungen und Integrationshindernissen, die durch eine längere Isolation entstehen könnten.

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Die AfD hatte versucht, eine verschärfte Fassung des Gesetzes durchzusetzen – ohne Ausnahmen und zeitliche Begrenzungen –, scheiterte damit jedoch. Sowohl SPD als auch AfD enthielten sich schließlich bei der Abstimmung. Das Gesetz bleibt bis Ende 2030 in Kraft.

Nach den neuen Regelungen werden Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive für maximal zwei Jahre in Landesunterkünften untergebracht. Die Reform verlagert die Verantwortung von den Kommunen auf das Land, behält aber den Schutz für besonders schutzbedürftige Personen bei. Die langfristigen Auswirkungen auf Integration und psychische Gesundheit werden genau beobachtet werden.

Quelle