01 May 2026, 12:35

EU-Revolution: "Nur Ja heißt Ja" wird neuer Standard für sexuelle Einwilligung

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU-Revolution: "Nur Ja heißt Ja" wird neuer Standard für sexuelle Einwilligung

Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Resolution zum Thema sexuelle Einwilligung verabschiedet und damit den rechtlichen Maßstab auf das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" umgestellt. Mit diesem Schritt sollen Opfer sexualisierter Gewalt in der gesamten EU besser geschützt werden. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und wachsenden Druck von Aktivistengruppen.

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Die neue Resolution definiert Einwilligung als eine ausdrückliche und freiwillige Zustimmung. Demnach gelten Schweigen oder passives Verhalten – etwa mangelnde Begeisterung oder widerstrebende Gesten – nun klar als keine Einwilligung. Damit löst das Modell den bisherigen "Nein heißt Nein"-Ansatz ab, der von Opfern verlangte, sich aktiv zu wehren.

Rechtsexpert:innen betonen seit Langem, dass "Nur Ja heißt Ja" klarere Grenzen setzt als frühere Standards. Die Reform verlagert zudem die Beweislast: Beschuldigte müssen nun nachweisen, dass eine Einwilligung vorgelegen hat. Widerstand gegen die Neuregelung kam vor allem aus konservativen Kreisen, die befürchten, sie könnte zu unpraktikablen Forderungen führen – etwa schriftliche Verträge vor intimen Handlungen.

Besondere Dringlichkeit erhielt die Resolution nach dem Fall Gisèle Pelidot, der eklatante Lücken im rechtlichen Schutz aufdeckte. Mehrere EU-Länder, darunter Schweden, Belgien und Frankreich, haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen diese. Deutschland hatte seine Regelungen zuvor mit dem "Nein heißt Nein"-Prinzip aktualisiert und sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen unter Strafe gestellt.

Die EU-Entscheidung setzt einen neuen Maßstab für Einwilligungsgesetze in Europa. Ziel ist ein einheitlicher Ansatz zur Verhinderung sexualisierter Gewalt und zur Unterstützung von Betroffenen. Die Mitgliedstaaten werden nun ihre nationalen Gesetze überprüfen, um sie an die Vorgaben der Resolution anzupassen.

Quelle