Zoll stoppt Schmuggler mit verstecktem Mini-Bagger auf der A2
Zollbeamte stoppten auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Anhänger mit polnischem Kennzeichen. Zwischen anderen Waren entdeckten sie einen versteckten Mini-Bagger. Der 42-jährige Fahrer geriet unter den Verdacht, Einfuhrabgaben umgehen zu wollen.
Der Mann gab an, den Bagger für etwa 15.000 Euro in Großbritannien erworben zu haben. Er behauptete, das Gerät für ein privates Bauprojekt in Polen transportieren zu wollen. Die erforderlichen Zolldokumente konnte er jedoch nicht vorlegen.
Die Behörden errechneten eine nachzuzahlende Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von rund 2.870 Euro. Reisende, die aus Drittstaaten in die EU einreisen, müssen Waren mündlich beim Zoll anmelden. Zwar gibt es Freigrenzen – in der Regel 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro für Flug- oder Schiffsreisende und 175 Euro für unter 15-Jährige –, doch alles, was diese Beträge übersteigt, unterliegt der Versteuerung.
Nach Begleichung der ausstehenden Summe vor Ort durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Dennoch leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Ursprünglich drohte dem Mann ein Bußgeld wegen des nicht deklarierten Baggers. Zwar beglich er die Einfuhrabgaben, doch die Ermittlungen gegen ihn laufen weiterhin. Die Zollvorschriften schreiben vor, dass alle Waren oberhalb der Freigrenze angemeldet und versteuert werden müssen.






