Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Borkener Gastronomie und Taxibranche auf
Torsten BenderZoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Borkener Gastronomie und Taxibranche auf
Zollbeamte im Kreis Borken deckten bei einer aktuellen Reihe von Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht auf. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster überprüften fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Dabei wurden illegale Beschäftigung, nicht angemeldete Arbeitnehmer sowie Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften festgestellt.
Im ersten kontrollierten Betrieb arbeitete ein 68-jähriger Mann ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem zweiten Restaurant entdeckten die Beamten einen weiteren Mitarbeiter ohne legalen Aufenthaltsstatus. Dort waren zudem zwei nicht gemeldete Beschäftigte tätig, und ein Angestellter erhielt weniger als den gesetzlichen Mindestlohn.
In einem dritten Betrieb wurden Mitarbeiter ohne ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldung angetroffen. Zwei weitere Beschäftigte dort konnten auf Anfrage keine Ausweispapiere vorlegen.
Die Kontrollen führten zudem zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Mitarbeiter, der sich weigerte, mit den Zollbeamten zusammenzuarbeiten. Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), bezeichnete die Anzahl der aufgedeckten Verstöße als „erschreckend“. Er betonte die Notwendigkeit solcher Überprüfungen, um die Einhaltung der Arbeitsgesetze durchzusetzen.
Die Aktion legte weitverbreitete Missachtung der Vorschriften im Kreis Borken offen. Mehrere Unternehmen müssen nun mit möglichen Strafen rechnen, weil sie Arbeiter illegal beschäftigten oder Lohn- und Meldepflichten nicht erfüllten. Die Behörden kündigten an, die Kontrollen im Rahmen der laufenden Ermittlungen fortzusetzen.






