19 March 2026, 18:32

Windpark siegt über Gleitschirmflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab

Luftaufnahme eines Windrades in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren in Irland.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt über Gleitschirmflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag eines Drachensegler- und Gleitschirmvereins aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt, mit dem der Bau eines nahegelegenen Windparks gestoppt werden sollte. Damit kann das Projekt wie geplant voranschreiten. Der Verein hatte argumentiert, dass die sechs geplanten Windkraftanlagen erhebliche Sicherheitsrisiken für seine Flugaktivitäten darstellen würden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Windpark, der südlich von Meschede entstehen soll, liegt in einer im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Zone für Windenergie. Der Verein, der eines der meistfrequentierten Fluggelände des Bundeslandes betreibt, befürchtete, dass die Anlagen gefährliche Bedingungen schaffen und den Flugbetrieb einschränken würden. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr drohten dem Verein erhebliche Beeinträchtigungen.

Das Gericht urteilte jedoch, dass der Windpark die Existenz des Vereins nicht gefährde. Flüge könnten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h sicher fortgesetzt werden, hieß es in der Begründung. Zudem sei der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden.

Konkrete Maßnahmen zur Risikominderung für Drachensegler und Gleitschirmflieger wurden in dem Verfahren nicht genannt. Mit der Entscheidung des Gerichts kann der Bau der sechs Windkraftanlagen nun wie geplant beginnen.

Die Ablehnung des Eilantrags ebnet den Weg für die Errichtung des Windparks. Der Verein muss seine Aktivitäten nun an die vom Gericht vorgegebenen Bedingungen anpassen. Flüge bleiben unter bestimmten Windgrenzen möglich, sodass der Flugbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Quelle