Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Torsten BenderVerbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät befand sich im aufgegebenen Reisegepäck eines 42-jährigen Marokkaners, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete.
Der Elektroschocker verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen. Die Polizei beschlagnahmte den Gegenstand umgehend.
Der Mann gab an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Dennoch wurden gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen durfte er seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde als Beweismittel sichergestellt. Der Passagier konnte nach Abschluss der rechtlichen Schritte seine Reise antreten. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Waffenvorschriften an deutschen Flughäfen.






