24 May 2026, 12:31

Ulrike Guérot scheitert mit Klagerecht gegen Uni-Bonn-Entlassung wegen Plagiatsvorwürfen

Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht

Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot scheitert mit Klagerecht gegen Uni-Bonn-Entlassung wegen Plagiatsvorwürfen

Die Politikwissenschaftlerin und Autorin Ulrike Guérot ist mit ihrer Berufung gegen die Universität Bonn gescheitert, die sie im Februar 2023 entlassen hatte. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte ein früheres Urteil und erklärte die Kündigung für rechtmäßig. Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen Vorwürfe des Plagiats sowie unangemessenes Verhalten während ihres Bewerbungsverfahrens.

Guérot, 61, war erstmals entlassen worden, als die Universität Bonn ihre Stelle im vergangenen Jahr kündigte. Das Arbeitsgericht Bonn hatte bereits gegen sie entschieden und festgestellt, dass sie in ihrer Bewerbung plagiierte Arbeiten eingereicht hatte. Die jüngste Berufung, die das Landesarbeitsgericht Köln nun zurückwies, bestätigte dieses Urteil erneut.

Der vorsitzende Richter Lothar Staschik nannte ihr Verhalten während des Einstellungsprozesses als entscheidenden Grund für die Kündigung. Über den wissenschaftlichen Fehltritt hinaus steht Guérot wegen ihrer öffentlichen Äußerungen in der Kritik, insbesondere zu ihrer Haltung im Ukraine-Krieg. Kritiker werfen ihr vor, in ihren Kommentaren mitunter die Rollen von Angreifer und Opfer zu vertauschen. Zudem fordert sie unverzügliche Friedensverhandlungen – eine Position, die weitere Kontroversen ausgelöst hat.

Bekanntheit erlangte Guérot während der COVID-19-Pandemie durch ihre scharfe Kritik an staatlichen Schutzmaßnahmen. Mit ihrem Buch „Wer schweigt, stimmt zu“ polarisiert sie weiterhin in politischen und akademischen Kreisen.

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Das Gerichtsurteil beendet Guérots rechtlichen Kampf gegen die Universität. Ihre Entlassung bleibt bestehen, und das Urteil bestätigt die Berechtigung der Plagiatsvorwürfe. Der Fall schließt ein Kapitel ihrer akademischen Laufbahn ab, doch ihre öffentlichen Stellungnahmen bleiben weiterhin Gegenstand der Debatte.

Quelle