07 June 2026, 20:29

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt

Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis findet am Sonntag, 28. September 2025, statt

Wahlberechtigte, die vor der ursprünglichen Wahl am 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten ihre Unterlagen für die Stichwahl automatisch bis Montag, den 22. September, zugeschickt.

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Wer aufgrund einer plötzlichen Erkrankung per Briefwahl wählen möchte, kann dies noch bis Sonntag, den 28. September, um 15 Uhr beantragen. Hierfür sind ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht für eine Vertrauensperson erforderlich. Alle Briefwahlstimmen müssen bis spätestens 16 Uhr am Wahltag entweder über die städtischen Briefwahlurnen oder direkt beim zentralen Wahlamt in der Scheidtbachstraße 23 eingehen.

Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 14. September Briefwahl beantragt hatten, dürfen am Stichwahltag nicht persönlich im Wahllokal abstimmen. Die Wahlbüros sind für alle, die vor Ort wählen, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Das Wahlamt kann bestätigen, ob Briefwahlunterlagen beantragt wurden, und deren Zusendung nachverfolgen. Wahlberechtigte können ihren Status online über die Website der Stadt oder telefonisch unter der Nummer 02202 – 14 2888 prüfen. Briefwahlanträge können auch persönlich im Wahlamt mit einem gültigen Ausweisdokument gestellt werden.

In der Stichwahl werden sowohl der Bürgermeister von Bergisch Gladbach als auch der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises gewählt. Die Wähler haben bis Sonntag Zeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben oder vor Ort zu wählen. Aktuelle Informationen und Unterstützung bietet das Wahlamt über seine Website, per E-Mail oder telefonisch an.

Quelle