Stadtverwaltung lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab
Liliana TrappStadtverwaltung lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Diese Beschwerden stammten von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer Vertreterin der AfD. Sie stellten die angewandte mathematische Methode zur Sitzverteilung infrage.
Die Einsprüche wurden von Michael Kirbach, Anissa Saysay sowie Bodo Gilz, dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, eingereicht. Ihre Kritik richtete sich gegen das Berechnungsverfahren bei der Sitzzuteilung im Rat. Nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz können Wähler oder Parteien innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Bedenken vorbringen.
Der Wahlprüfungsausschuss wird die Einsprüche zunächst prüfen, bevor sie an den neu gebildeten Rat weitergeleitet werden. Die Verwaltung hat sie jedoch bereits für unzulässig erklärt. Behördenvertreter begründeten dies damit, dass sich die Einsprechenden auf Satzungen berufen hätten, die in diesem Fall nicht anwendbar seien.
Das Prüfverfahren beginnt offiziell mit der konstituierenden Sitzung des Rates. Nach Abschluss der Bewertung durch den Wahlprüfungsausschuss wird der neue Rat abschließend über die Einsprüche entscheiden.
Die Beschwerden wurden zwar aus rechtlichen Gründen abgelehnt, dennoch wird die Prüfung wie vorgeschrieben fortgesetzt. Die endgültige Entscheidung liegt bei den neu gewählten Ratsmitgliedern. Ihr Beschluss wird zeigen, ob Anpassungen bei der Sitzverteilung notwendig sind.






