Skurrile Pannen bei Tempokontrollen: Falsche Bußgelder und ein rasender Radfahrer
Ingrid LöwerSkurrile Pannen bei Tempokontrollen: Falsche Bußgelder und ein rasender Radfahrer
Reihe ungewöhnlicher Tempokontroll-Pannen und Vorfälle sorgt in Deutschland für Aufsehen
Von falschen Bußgeldbescheiden bis zu grotesken Abrechnungsfehlern – die Behörden stehen wegen mangelhafter Systeme in der Kritik. Unterdessen wurde in Nordrhein-Westfalen ein Radfahrer beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um fast das Doppelte erwischt.
In Berlin führte ein Datenfehler dazu, dass über 2.000 Autofahrer fälschlicherweise Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeworfen bekamen. Der Irrtum verursachte bei den Betroffenen unnötigen Stress und Verwirrung. Ein weiterer Fauxpas ereignete sich in Köln, wo ein Tippfehler aus einem 75-Euro-Bußgeld plötzlich 7.500 Euro machte.
Auch andere skurrile Fälle häufen sich bundesweit: In Leipzig wurde ein gefälschtes Tempolimit-Schild illegal aufgestellt, um Autofahrer in die Geschwindigkeitsfalle zu locken. Andernorts musste eine Frau für die Raserei ihres Beifahrers aufkommen, während ein anderer Autofahrer für eine minimale Überschreitung mit 960 Euro zur Kasse gebeten wurde. Eine Frau wurde sogar für eine Geschwindigkeitsüberschreitung belangt, obwohl sie gar nicht am Steuer saß.
Am 18. März 2026 wurde in Nachrodt-Wiblingwerde ein Radfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone gemessen – und zwar in einem Bereich nahe einer Schule, einer Sporthalle und einem Schwimmbad, wo aus Sicherheitsgründen strenge Limits gelten. Damit gehörte er zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei der Kontrolle erfasst wurden. Anders als bei Autofahrern gibt es für Radler keinen festen Bußgeldkatalog; die Strafen richten sich nach den Umständen und der konkreten Gefährdung. Mögliche Konsequenzen reichen von Verwarnungen über Geldbußen zwischen 15 und 35 Euro bis hin zu einem Punkt in Flensburg, falls eine Gefährdung nachgewiesen wird.
Die Vorfälle werfen erneut Fragen zur Zuverlässigkeit und Gerechtigkeit von Geschwindigkeitskontrollen auf. Die Behörden müssen nun Fehler bei der Abrechnung, der Datenverarbeitung und illegalen Beschilderung beheben. Der Fall des Radfahrers zeigt zudem, wie unklar die Anwendung von Tempolimits auf nicht motorisierten Verkehr bleibt.






