Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Reformdruck
Samira StriebitzSelbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Reformdruck
Seit November 2024 haben dank des Selbstbestimmungsgesetzes über 25.000 Menschen in Deutschland ihren rechtlichen Geschlechtseintrag ändern können. Das von der Ampelkoalition eingeführte Gesetz sieht dafür lediglich eine einfache Erklärung beim Standesamt vor. Doch wachsende Bedenken wegen möglicher Missbräuche haben nun Forderungen nach einer Reform laut werden lassen.
Das Gesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat, schaffte die Pflicht zu gutachterlichen Stellungnahmen ab. Seither kann jeder seinen Geschlechtseintrag mit minimalem bürokratischem Aufwand anpassen. Bis Ende 2025 hatten dies bereits mehr als 25.000 Personen getan.
Ein viel diskutierter Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der sich nach dem neuen Gesetz rechtlich in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ. Nun beantragt er, seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen abzusitzen. Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Nordrhein-Westfalen, wo eine Polizistin ihr Geschlecht änderte, um eine Beförderung zu erlangen – am Ende musste sie jedoch mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
Aktuell dürfen Standesämter Anträge selbst bei Verdacht auf Missbrauch nicht ablehnen. Zudem fehlen Regelungen, um bei betrügerischen Fällen rückwirkend Korrekturen in Personenstandsregistern vorzunehmen. Drei Ministerinnen haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, um diese Lücken zu schließen. Ihr Plan sieht vor, dass Standesämter verdächtige Fälle an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle weiterleiten können.
Ziel ist es, das öffentliche Vertrauen in das Gesetz zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung anzutasten. Allerdings würde die Reform keine konkreten Folgen regeln – etwa die Frage, in welcher Haftanstalt Verurteilte ihre Strafe verbüßen.
Die geplanten Änderungen sollen Missbrauch verhindern, ohne die Kernbestimmungen des Gesetzes zurückzunehmen. Bei einer Verabschiedung erhielten Standesämter begrenzte Möglichkeiten, fragwürdige Geschlechtsänderungen zu überprüfen. Die Debatte spiegelt die grundsätzliche Spannung zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz vor Missbrauch wider.






