31 May 2026, 16:32

Obdachloser bringt Zug am Wittener Hauptbahnhof in Lebensgefahr

BPOL NRW: Gefährliche Störung im Bahnverkehr - Bundespolizei nimmt Verdächtige fest

Obdachloser bringt Zug am Wittener Hauptbahnhof in Lebensgefahr

Obdachloser löst gefährlichen Vorfall am Wittener Hauptbahnhof aus

Am 7. Oktober verursachte ein Obdachloser einen gefährlichen Zwischenfall am Hauptbahnhof in Witten. Der 37-Jährige betrat die Gleise und stellte sich einem herannahenden Zug in den Weg, woraufhin der Lokführer eine Notbremsung einleiten musste. Die Behörden ermitteln nun und fahnden nach dem Mann.

Gegen 14:35 Uhr bemerkte der 34-jährige Fahrer des RB 40 einen Mann im Gleisbereich. Er leitete sofort eine Vollbremsung ein und konnte so gerade noch einen Zusammenstoß verhindern. Der Verdächtige, ein 37-jähriger polnischer Staatsbürger, hatte die Gleise überquert und stand mit ausgebreiteten Armen dem Zug entgegen.

Bundespolizisten trafen kurz darauf am Einsatzort ein. Sie fanden den Mann auf einem Bahnsteig und geleiteten ihn aus dem Bahnhof. Zur Vermeidung weiterer Gefahren wurde ein vorläufiges Hausverbot verhängt.

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Die Staatsanwaltschaft Bochum hat inzwischen ein Verfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet. Ein Bericht für die zuständigen Stellen wurde erstellt. Unterdessen sucht die Bundespolizei weiterhin nach dem Aufenthaltsort des Obdachlosen.

Die Behörden warnen zudem eindringlich vor den Gefahren des Betretens von Bahnanlagen. Dazu zählen herannahende Züge, betriebliche Risiken sowie starke Luftverwirbelungen durch vorbeifahrende Waggons. Sicherheitshinweise sind online abrufbar, unter anderem unter bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen.

Die Ermittlungen dauern an. Die Behörden betonen die Schwere solcher Vorfälle. Dank der schnellen Reaktion des Lokführers konnte eine Kollision verhindert werden, doch der Fall zeigt erneut die anhaltenden Risiken durch unbefugtes Betreten von Gleisanlagen. Die Polizei ruft die Bevölkerung dazu auf, sich stets von den Gleisen fernzuhalten und die Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Quelle