NRW setzt auf Gaskraftwerke – doch hält der Kohleausstieg bis 2030?
Nordrhein-Westfalens Pläne zum Kohleausstieg bis 2030 sind durch Verzögerungen bei der bundesweiten Kraftwerksstrategie ins Stocken geraten. Doch nach monatelangem Stillstand wegen der politischen Instabilität in Berlin hat der Koalitionsausschuss nun eine Entscheidung getroffen – und die Landesregierung begrüßt dies als entscheidenden Schritt für die Energiewende.
Ursprünglich sollte die bundesweite Kraftwerksstrategie bereits in diesem Jahr finalisiert werden. Doch der Zusammenbruch der Berliner Ampelkoalition verzögerte den Prozess, sodass Nordrhein-Westfalen auf klare Vorgaben warten musste. Die Landesregierung hatte die Strategie dringend benötigt, um ihre eigenen Energiepläne auszurichten.
Nach dem neuen Beschluss sollen ab kommendem Jahr Ausschreibungen für moderne Gaskraftwerke starten. Diese Anlagen sollen bundesweit eine Leistung von mindestens acht Gigawatt bereitstellen, davon allein fünf Gigawatt in Nordrhein-Westfalen. Sieben Standorte sind im Land geplant, doch konkrete Orte haben Unternehmen wie Uniper, RWE oder Steag Iqoni noch nicht benannt.
Bevor der Bau beginnen kann, muss die EU-Wettbewerbsbehörde jedoch noch die staatlich geförderten Gasprojekte genehmigen. Trotz der Verzögerungen zeigen sich die Energiekonzerne zuversichtlich, den Kohleausstieg bis 2030 einhalten zu können. Das Beispiel des Kraftwerks Hemm, das in nur 21 Monaten fertiggestellt wurde, beweist, wie schnell solche Projekte umsetzbar sind – auch wenn es nicht Teil der neuen Pläne ist.
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bezeichnete die Berliner Entscheidung als "großen Schritt nach vorn". Nun geht es darum, die Koalitionsvereinbarungen zügig in Gesetzesform zu gießen. Ohne schnelle Umsetzung bleiben jedoch Zweifel, ob Nordrhein-Westfalen das Ziel eines Kohleausstiegs bis 2030 noch erreichen kann.
Die neuen Gaskraftwerke sollen ab dem 1. April 2030 die letzten Kohlekraftwerke des Landes ersetzen. Ob der Zeitplan hält, hängt nun von der Zustimmung aus Brüssel und zügigen legislativen Schritten ab. Energieunternehmen und Landesbehörden bereiten sich unterdessen auf die Ausschreibungsverfahren vor.






