Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Empfängerdaten bei Überweisungen
Torsten BenderNeue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Empfängerdaten bei Überweisungen
Neue Regel für Euro-Überweisungen tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober gilt eine neue Vorschrift für Überweisungen im Euroraum: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP). Sie verpflichtet Banken, vor der Ausführung von Zahlungen zu überprüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen – doch wer Warnhinweise ignoriert und riskante Transaktionen trotzdem durchführt, haftet selbst für mögliche Verluste.
Ab Oktober müssen alle Finanzinstitute in der EU vor der Freigabe von Geldern den Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers abgleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt. Bei Abweichungen erhält der Kunde eine Warnmeldung und muss entscheiden, ob er die Transaktion fortsetzen möchte – wohlwissend, dass er im Schadensfall persönlich für die Folgen aufkommt.
Auch Echtzeit-Überweisungen, die ohne die üblichen Bearbeitungsverzögerungen abgewickelt werden, werden ab nächsten Monat zum Standard. Zwar bieten schnellere Zahlungen mehr Komfort, doch steigt damit auch das Risiko, dass Betrüger Geld abfangen, bevor Opfer den Schwindel bemerken. Kriminelle nutzen oft gefälschte E-Mails, fingierte Jobangebote oder andere Tricks, um Menschen dazu zu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin ruft Verbraucher dazu auf, bei der Weitergabe sensibler Bankdaten besonders wachsam zu sein. Banken erstatten Betrugsverluste nur dann, wenn Kunden alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben und keine Schuld trifft. Eine rechtliche Grauzone erschwert es Geschädigten derzeit, umgeleitetes Geld zurückzuholen – selbst wenn sie getäuscht wurden.
Das neue VoP-System erhöht zwar die Sicherheit bei Euro-Überweisungen, verlagert die Verantwortung aber auf die Kunden. Wer Warnungen übergeht und Geld an nicht plausibilisierte Konten sendet, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch seine Bank. Die Regeländerung ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Betrugsfällen, bei denen Zahlungen an Kriminelle statt an die eigentlichen Empfänger umgelenkt wurden.






