Merz reformiert Grundsicherung: Strengere Regeln ab 2026 treffen Sparer hart
Torsten BenderMerz reformiert Grundsicherung: Strengere Regeln ab 2026 treffen Sparer hart
Die Regierung unter Friedrich Merz hat das Grundsicherungssystem grundlegend reformiert und führt ab 2026 strengere Regeln ein. Künftig richten sich die Vermögensfreibeträge nach dem Alter, und die bisherige Schonfrist für Ersparnisse entfällt. Kritiker warnen, dass viele Bürger dadurch Unterstützung verlieren, auf die sie bisher angewiesen waren.
Bisher durften Leistungsbezieher bis zu 40.000 Euro besitzen, ohne ihren Anspruch zu gefährden. Nun gelten gestaffelte Freigrenzen: 5.000 Euro für unter 20-Jährige, 10.000 Euro ab 21 Jahren, 12.500 Euro ab 41 Jahren und 15.000 Euro ab 51 Jahren. Ein 43-jähriger Single mit 14.000 Euro Ersparnissen würde damit künftig keine Leistungen mehr erhalten.
Zudem fallen die meisten Ausnahmen für Rücklagen weg. Altersvorsorge in Form von Barguthaben, Aktien oder privaten Investmentplänen wird nun auf das Vermögen angerechnet – es sei denn, sie ist zweckgebunden. Auch die bisherige Übergangszeit, in der Betroffene ihre Finanzen anpassen konnten, wurde gestrichen.
Lokale Behörden äußern Zweifel an den Neuerungen. Viele fragen sich, ob die verschärften Vorgaben – etwa die sofortige Umzugspflicht bei Wohnungslosigkeit – besonders schutzbedürftige Gruppen in Not bringen werden.
Die Reform bedeutet einen tiefgreifenden Wandel bei den Zugangsvoraussetzungen für Sozialleistungen: niedrigere Vermögensgrenzen und weniger Schutzmechanismen. Ab 2026 könnten bereits Bescheidene mit kleinen Rücklagen komplett leer ausgehen. Die sofortige Durchsetzung der Umzugsverpflichtung verstärkt zudem die Bedenken gegenüber den Folgen des neuen Systems.






