26 March 2026, 20:33

Luxusauto mit 109 Dezibel in Witten beschlagnahmt – illegale Motor-Tuning-Verdächtigung

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI BlueEfficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Polen, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund geparkt.

Luxusauto mit 109 Dezibel in Witten beschlagnahmt – illegale Motor-Tuning-Verdächtigung

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel Lärm überschreiten Grenzwerte massiv

In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es mit extrem hohen Lärmwerten aufgefallen war. Das auf der Holbeinstraße in einem absoluten Halteverbot abgestellte Auto erzeugte 109 Dezibel – weit über dem für Straßenfahrzeuge zulässigen Grenzwert von 82 dB. Die Behörden haben nun ein Verwaltungsverfahren gegen den Halter eingeleitet, da der Verdacht auf Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware besteht.

Das Fahrzeug war zunächst durch seinen ungewöhnlich lauten Betrieb aufgefallen. Bei einer Messung wurden 109 Dezibel registriert – ein Wert, der nicht nur die allgemeine Verkehrszulassungsgrenze von 82 dB, sondern auch die strengeren tagsüber geltenden Wohngebietswerte von 55 bis 65 dB deutlich überschreitet. Der Besitzer begründete den Lärm mit dem Biturbo-Motor des Wagens, doch die Behörden vermuten illegale Veränderungen.

Eine Überprüfung ergab mögliche Eingriffe in das Motorsteuergerät, vermutlich durch optimierte Software. Solche Modifikationen können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen und führten in diesem Fall zur sofortigen Beschlagnahmung. Zudem stand der Wagen in einer gesperrten Halteverbotszone, was die Liste der Verstöße verlängerte.

Nach deutschen und EU-Vorschriften unterliegen Lärmemissionen von Pkw strengen Auflagen. Zwar dürfen Hochleistungsfahrzeuge etwas höhere Typzulassungsgrenzen aufweisen – in der Regel zwischen 70 und 74 dB –, doch die gemessenen 109 dB liegen weit jenseits jedes rechtlichen Rahmens. Der Fall wird nun im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens weiterverfolgt, in dem dem Halter Strafen wegen Lärmbelästigung und unerlaubter Motorveränderungen drohen.

Das Fahrzeug bleibt vorerst beschlagnahmt, während die Ermittlungen laufen. Dem Besitzer könnten Bußgelder oder weitere Sanktionen wegen Verstößen gegen Lärm- und Betriebssicherheitsvorschriften auferlegt werden. Die Behörden betonten, dass solche Veränderungen nicht nur gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sondern auch die öffentliche Sicherheit und Umweltstandards gefährden.

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