Gorißen lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel in NRW ab – Tierschutz vor Seuchenschutz
Ingrid LöwerKein fl├Ąchendeckender Haltungsanforderung für Geflügel in NRW - Gorißen lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel in NRW ab – Tierschutz vor Seuchenschutz
Bundeslandwirtschaftsministerin Silke Gorißen hat Forderungen nach einer pauschalen Stallhaltungspflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes und der finanziellen Belastung für kleine Betriebe. Gleichzeitig drängt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft weiterhin auf bundesweite Stallhaltungspflichten, um Krankheitsrisiken einzudämmen.
Die Ablehnung erfolgt nach einer sorgfältigen Prüfung, wie die Einschränkung von Auslaufflügeln Stress erhöhen und das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen könnte. Gorißen betonte, dass alle Maßnahmen einen Ausgleich zwischen Seuchenprävention und Tierschutzstandards finden müssten.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat klargestellt, dass die Bekämpfung von Tierseuchen in der Verantwortung der Bundesländer liegt. Da die regionalen Gegebenheiten stark variieren, seien einheitliche Regelungen kaum umsetzbar. Ein vollständiges Verbot von Freilandhaltung würde zudem kleine Betriebe hart treffen und ihre Produktionskosten deutlich erhöhen.
Trotz der Entscheidung besteht der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft auf strengere Stallhaltungspflichten. Die Branche argumentiert, dass solche Maßnahmen notwendig seien, um Ausbrüche zu verhindern und die Gesundheit des Geflügels bundesweit zu schützen.
Nordrhein-Westfalen wird vorerst keine pauschale Stallhaltungspflicht einführen. Die Entscheidung belässt die Seuchenbekämpfung in Länderhand und berücksichtigt dabei die wirtschaftlichen und tierschutzrechtlichen Herausforderungen. Landwirte und Verbände werden die Lage weiter beobachten, während die Debatte über Geflügelhaltungspolitik anhält.






