29 June 2026, 20:38

Gericht stoppt überhöhte Rücklagen der Apothekerkammer Nordrhein – Mitglieder erhalten Geld zurück

Rechtsverfahren gegen Mitglieder: 'Verteidigung der Haushaltsautonomie'

Gericht stoppt überhöhte Rücklagen der Apothekerkammer Nordrhein – Mitglieder erhalten Geld zurück

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) unzulässig Vermögen angehäuft hat. Das Urteil löst nun rechtliche Auseinandersetzungen über die Beitragsbescheide der Kammer für die Jahre 2021 bis 2024 aus.

Die Kammer hatte im November 2020 die Obergrenze für ihre Beiträge aufgehoben, was in den folgenden Jahren zu vier Klagen führte. Mitglieder argumentieren, die Gebühren seien unbegründet gewesen. Das Gericht hat die AKNR nun verpflichtet, ihre Rücklagen zu verringern und einen Teil der Mitgliedsbeiträge zurückzuerstatten.

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Auf einer Mitgliederversammlung in Neuss verteidigte der Anwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther das Finanzgebaren der Kammer. Er kritisierte die Klagen und verwies darauf, dass andere öffentlich-rechtliche Körperschaften häufig mit Defiziten arbeiteten. Zudem warnte er, dass eine Bestätigung des Urteils die Autonomie aller Berufskammern gefährden könnte.

Die Kammer hat bereits Maßnahmen ergriffen, um ihre Rücklagen abzubauen, und plant eine detaillierte Haushaltsaufstellung, um den Vorwürfen der Kläger entgegenzutreten. Dennoch wurden bereits 90 weitere Klagen gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingereicht – weitere werden erwartet. Die AKNR hat inzwischen Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingelegt.

Nun muss die Kammer ihre Finanzen anpassen und Teile der Beiträge an die Mitglieder zurückzahlen. Die Berufung vor dem OVG wird entscheiden, ob das Urteil Bestand hat. Weitere rechtliche Schritte dürften die Finanzpolitik der Kammer in den kommenden Monaten prägen.

Quelle