Gericht stoppt Umzug von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Höxter-Campus der TH OWL
Ein Gericht hat die Pläne zur Schließung des Höxter-Campus der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt. In der Begründung heißt es, dass die vollständige Aufgabe eines Hochschulstandorts die Befugnisse der Einrichtung übersteigt. Mit dem Urteil wird auch verhindert, dass Studiengänge ohne klare Zukunftsperspektive für Höxter an andere Standorte verlegt werden.
Der Streit eskalierte, als die TH OWL ankündigte, den Lehrbetrieb in Höxter bis zum Wintersemester 2026/2027 komplett einzustellen. Das Gericht bewertete diesen Schritt als rechtswidrig, da der Campus durch das Landeshochschulgesetz explizit geschützt ist. Eine vollständige Schließung des Standorts sei daher unzulässig.
Zudem bestätigte das Urteil die Rechtmäßigkeit des Aufsichts-eingriffs des Landes aus dem vergangenen Jahr. Allerdings äußerte sich das Gericht nicht zu konkreten Vorbereitungen für die Schließung oder zu Alternativvorschlägen der Hochschule oder lokaler Akteure. Ohne ein definiertes Konzept für Höxter bleibt die Verlegung von Studiengängen nach Detmold oder Lemgo vorerst blockiert.
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, wie die Hochschule oder regionale Partner den Campus künftig nutzen wollen. Die Entscheidung stellt die TH OWL vor die Herausforderung, den Betrieb in Höxter aufrechtzuerhalten – und dabei gleichzeitig die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Das Urteil bedeutet, dass die TH OWL den Lehrbetrieb in Höxter auf absehbare Zeit fortsetzen muss. Jede künftige Verlegung von Studiengängen setzt einen rechtlich genehmigten Plan für den Standort voraus. Gleichzeitig unterstreicht die Entscheidung die Aufsichtsrolle des Landes bei Infrastruktur-Entscheidungen im Hochschulbereich.






