Gericht gibt Edeka Recht: Verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte erlaubt
Liliana TrappGericht gibt Edeka Recht: Verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte erlaubt
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsfristen zwischen der Supermarktkette Edeka und einem Milchlieferanten zugunsten von Edeka entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob ein Verbot des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf und erlaubte Edeka damit, die Zahlungsfristen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte über die gesetzlichen 30 Tage hinaus zu verlängern.
Das BLE hatte im Oktober 2024 ein entsprechendes Verbot gegen Edeka verhängt, nachdem 2023 Berichte eingingen, wonach der Händler mit Arla Foods Zahlungsziele von über 49 Tagen vereinbart hatte. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass solche Konditionen nicht gegen das Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) verstoßen.
Das BLE hatte argumentiert, dass Händler gemäß AgrarOLkG – abhängig von der Unternehmensgröße – Lieferungen innerhalb von 30 Tagen begleichen müssten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Einzelhändler in die Bewertung einbezog. Dieser Fehler führte zu einer unzutreffenden Einstufung der wirtschaftlichen Größe des Unternehmens.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung und betonte, sie bestätige, dass Lebensmitteleinzelhändler sich an die gesetzlichen Vorgaben hielten. Der HDE wies zudem darauf hin, dass dies bereits das zweite Mal sei, dass ein Gericht eine BLE-Entscheidung auf Basis des Lieferkettengesetzes kippe. Der Verband kritisierte das BLE dafür, wiederholt rechtliche Grenzen bei der Durchsetzung zu überschreiten.
Dem BLE bleibt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Das Urteil ermöglicht Edeka, die verlängerten Zahlungsfristen mit Arla Foods beizubehalten. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Kontroversen um die Auslegung des AgrarOLkG.






