Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die neue Regelung soll die Gesundheitsversorgung effizienter gestalten und Medikationsfehler verringern. Apotheken in Dortmund begrüßen die Umstellung bereits und bezeichnen sie als Schritt zu einer sichereren Behandlung.
Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer elektronischen Medikationsliste. Dadurch lassen sich gefährliche Wechselwirkungen vermeiden, und Behandler haben stets aktuelle Informationen. Die Kontrolle bleibt bei den Patienten: Sie können den Zugriff auf ihre Daten über die App ihrer Krankenkasse oder direkt beim Versicherer einschränken.
Apotheken erhalten künftig mehr Verantwortung. Ab 2026 dürfen sie auch rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel in die Medikationsliste eintragen. Bisher können sie die Liste drei Tage lang mit der Gesundheitskarte des Patienten einsehen. Wie Ärzte müssen Apotheken alle Daten vertraulich behandeln und sie ausschließlich zur Verbesserung der Patientenversorgung nutzen.
Trotz der Vorteile gibt es noch Hürden. Die Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte unterstützt, weist technische Fehler auf, die vor der vollständigen Einführung behoben werden müssen.
Ziel des verpflichtenden Systems ist es, Medikationsfehler zu reduzieren und die Patientensicherheit zu erhöhen. Apotheken übernehmen dabei eine größere Rolle bei der Aktenführung, während Patienten die volle Kontrolle darüber behalten, wer auf ihre Daten zugreift. Entscheidend für den Erfolg der Einführung ist jedoch die Behebung der anhaltenden technischen Probleme in der Infrastruktur.






