Düsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Samira StriebitzDüsseldorfs forensische Einrichtung droht am Bebauungsplan zu scheitern
Düsseldorfs Pläne für eine neue forensische Einrichtung stehen nach einer kritischen Prüfung des Bebauungsplans auf wackeligem rechtlichem Grund
Eine unabhängige Rechtsgutachten hat schwere Mängel aufgezeigt, die dazu führen könnten, dass das aktuelle Genehmigungsverfahren vor Gericht scheitert. Das Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt hatte bereits Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 7/74 geäußert. Beamte stießen auf formelle Fehler, die die Rechtmäßigkeit des Plans infrage stellen könnten. Daraufhin holte die Stadt eine externe juristische Einschätzung ein.
Das unabhängige Gutachten bestätigte die Defizite und warnte, dass diese dazu führen könnten, dass ein Gericht den Plan vollständig für nichtig erklärt. Infolgedessen hat die Stadtverwaltung ihr bisheriges Vertrauen in die rechtliche Belastbarkeit des Plans zurückgezogen.
Düsseldorf hat die Bezirksregierung Düsseldorf über die Risiken informiert. Die Behörden warnten, dass ein Weiterverfolgen des Vorhabens auf Basis des aktuellen Plans zu einer gerichtlichen Blockade des Projekts führen könnte. Dennoch deutet das Rechtsgutachten auch einen alternativen Weg an: Eine Genehmigung könnte möglicherweise noch über § 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) erfolgen.
Das Vorhaben der forensischen Einrichtung steht nun auf der Kippe. Während der aktuelle Bebauungsplan mit einer möglichen Ablehnung konfrontiert ist, könnte die Stadt die Genehmigung noch über eine andere rechtliche Grundlage erhalten. Die Verantwortlichen müssen nun entscheiden, ob sie den Plan überarbeiten oder den alternativen Weg über die Bauvorschriften beschreiten.






