31 March 2026, 20:29

Detmolder Arzt wegen tödlichen Behandlungsfehlers bei Zwölfjähriger verurteilt

Schwarz-weißes Gerichtsraum-Skizze, die eine Person mit einem Buch stehend, eine Gruppe von sitzenden Personen und einen Zug im Hintergrund zeigt, mit der Beschriftung "Der Brighton-Bahnunglücksprozess - Notizen im Gericht während des Prozesses gegen Percy Leffroy Mapleton" unten.

Todesfall eines Zwölfjährigen in einer Klinik: Haftstrafe für Arzt in Detmold - Detmolder Arzt wegen tödlichen Behandlungsfehlers bei Zwölfjähriger verurteilt

Ein Arzt aus Detmold ist wegen des Todes eines zwölfjährigen Mädchens im Dezember 2019 zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass ärztliches Fehlverhalten direkt zum tödlichen Ausgang führte. Ursprünglich waren sowohl ein Arzt als auch eine Kinderkrankenschwester in den Fall verwickelt, doch nur der Arzt wurde schuldig gesprochen.

Das Mädchen war mit dem Verdacht auf fieberhafte Gastroenteritis in das Krankenhaus eingeliefert worden. Es starb am folgenden Tag, nachdem es unzureichend behandelt worden war. Spätere Ermittlungen ergaben, dass der Arzt notwendige medizinische Maßnahmen unterlassen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst sowohl den Arzt als auch die Krankenschwester wegen Fahrlässigkeit angeklagt. Die Schwester wurde jedoch im Laufe des Prozesses freigesprochen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für den Arzt, doch das Gericht wies dies zurück und folgte dem Antrag der Anklage auf ein Schuldspruch.

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Es gab keine Hinweise darauf, dass der Fall mit übergeordneten Problemen in deutschen Krankenhäusern zusammenhing. Der Prozess konzentrierte sich ausschließlich auf das Handeln des Detmolder Arztes und die konkreten Umstände des Todes des Mädchens.

Das Urteil bestätigt die Verantwortung des Arztes für den tödlichen Behandlungsfehler. Mit dem Richterspruch ist ein Fall abgeschlossen, der mit dem Tod des Mädchens im Jahr 2019 begann. Weitere rechtliche Schritte gegen anderes beteiligtes medizinisches Personal werden nicht erwartet.

Quelle