Bielefelder Paar entgeht knapp dreistem ETA-Betrug mit 240-Euro-Falle
Ingrid LöwerBielefelder Paar entgeht knapp dreistem ETA-Betrug mit 240-Euro-Falle
Bielefelder Paar entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug mit gefälschter ETA-Antragsseite – 240 Euro hätten sie fast verloren
Ein Paar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem Betrug entgangen, bei dem es über eine gefälschte Website für die elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) für das Vereinigte Königreich fast 240 Euro verloren hätte. Die Betrüger hatten es auf Reisende abgesehen, die für die Einreise nach Großbritannien eine Electronic Travel Authorisation (ETA) benötigen – eine Pflicht, die seit fast einem Jahr besteht. Offizielle Anträge müssen direkt bei den britischen Behörden eingereicht werden und kosten pro Person 18,50 Euro.
Der Vorfall begann, als das Paar im Internet nach einem ETA-Antrag suchte. Auf einer scheinbar seriösen Website gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Bei der Zahlungsabwicklung belief sich die Gesamtgebühr plötzlich auf rund 240 Euro – ein Vielfaches der offiziellen Gebühr.
Misstrauisch wegen der hohen Summe verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Kreditkarte, um Betrug zu verhindern. Am 13. März 2026 erstattete das Paar schließlich Online-Anzeige bei der Polizei.
Die Verbraucherzentrale Deutschland warnt Reisende eindringlich, ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung zu nutzen: *www.gov.uk/eta*. Dort finden sich auch Hinweise, wie man betrügerische Plattformen erkennt, die oft echte Dienstleistungen imitieren, aber überteuerte Gebühren verlangen.
Die offizielle ETA-Gebühr bleibt bei 18,50 Euro pro Person, und Anträge müssen über die britischen Behörden gestellt werden. Der Fall aus Bielefeld zeigt die Gefahren von Drittanbieter-Seiten, die horrenderweise überhöhte Beträge kassieren. Reisende sollten Websites vor der Eingabe persönlicher oder Zahlungsdaten genau prüfen.






