15 April 2026, 22:31

Baumschutz ab März: Was Gärtner und Grundbesitzer jetzt wissen müssen

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald mit hohen Bäumen und einem grünen Zaun auf der rechten Seite.

Baumschutz ab März: Was Gärtner und Grundbesitzer jetzt wissen müssen

Deutschlands jährliche Baum- und Gehölzschutzzeit beginnt am 1. März 2026

Bis zum 30. September gelten strenge Regeln, die das Schneiden und Fällen von Bäumen und Sträuchern weitgehend verbieten, um brütende Tiere zu schützen. Die Vorschriften betreffen private Gärten, Hecken und natürliche Flächen – Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich.

Das bundesweite Verbot umfasst alle Bäume außerhalb von Wäldern, darunter Hecken, lebende Zäune und Gebüsche. Betroffen sind Maßnahmen wie das Fällen, starke Zurückschneiden oder Entfernen von Gehölzen während der wichtigsten Brutzeit für Vögel, Insekten und andere Tiere. Selbst kleinere Arbeiten können einer vorherigen Genehmigung bedürfen, wenn sie Wildtiere stören könnten.

Ausnahmen sind selten, werden aber in dringenden Fällen gewährt – etwa bei gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsarbeiten, Projekten im öffentlichen Interesse oder verkehrsrelevanten Freischnittarbeiten. Allerdings müssen alle Vorhaben zuvor von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Zulässige Eingriffe nach dem Bundesnaturschutzgesetz, wie etwa begrenzte Vegetationsarbeiten für genehmigte Baumaßnahmen, bleiben davon unberührt.

Anwohner müssen geplante Schnittmaßnahmen vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde anzeigen. Die Behörde prüft, ob die Arbeiten von der Regelung ausgenommen sind oder eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, da Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten gelten.

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Auch außerhalb der Schutzzeit können größere Schnittarbeiten oder das Fällen alter Bäume eine Artenschutzprüfung erfordern. Der Stichtag für noch erlaubte Rückschnittarbeiten bleibt der 28. Februar 2026.

Die Schutzfrist läuft vom 1. März bis zum 30. September 2026. Wer sich unsicher ist, sollte sich vor Beginn der Arbeiten bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen. Unerlaubtes Schneiden oder Fällen in dieser Zeit kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und lokale Ökosysteme gefährden.

Quelle