3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Samira Striebitz3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihres mutmaßlichen Betrugs an Krankenkassen in Höhe von 3,6 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren gefälschte Rezepte für ein teures Wundversorgungsprodukt eingereicht zu haben. Dabei sollen Behandlungen abgerechnet worden sein, die nie stattfanden.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 beschaffte sich das Pflegedienstunternehmen der Krankenschwester demnach gefälschte Rezepte für SymbioInfekt TheraKit, ein hochpreisiges Wundauflagen-Set, das pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Das von der L+F Medizinprodukte GmbH vertriebene Produkt wurde den Krankenkassen als unverzichtbar für die Wundbehandlung in Rechnung gestellt – obwohl die Patienten es medizinisch nicht benötigten.
Der Apotheker soll die Rezepte entgegengenommen, das Produkt jedoch nie ausgegeben haben. Stattdessen behielt er den Großhandelspreis abzüglich eines Rabatts von zehn Prozent, während das Unternehmen der Krankenschwester die Abrechnungen bei den Krankenkassen einreichte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide vorsätzlich handelten und so in 30 Fällen insgesamt 3,6 Millionen Euro an unrechtmäßigen Erstattungen erwirkten.
Im Prozess behauptete der Apotheker, von dem Betrug nichts gewusst zu haben. Er gab an, er habe den Angaben über günstigere Bezugsquellen und Abrechnungsbeschränkungen für Wundversorger vertraut. Unterdessen hat der Geschäftspartner der Krankenschwester, der ebenfalls in die Machenschaften verwickelt war, inzwischen Insolvenz angemeldet – eine finanzielle Rückerstattung ist damit unwahrscheinlich.
Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Bisher wurden 900.000 Euro erstattet; zusätzlich wurden monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 10.000 Euro vereinbart.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Krankenschwester und der Apotheker wissentlich durch gefälschte Abrechnungen die Krankenkassen betrogen haben. Im Falle einer Verurteilung müsste der Apotheker die verbleibenden 2,7 Millionen Euro des Schadens begleichen. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, die mit Rezeptbetrug im Gesundheitswesen verbunden sind.






